19. März 2024

AGB

§1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Akademie für den Mittelstand.
(2) Die AGB gelten darüber hinaus auch für alle angebotenen Materialien und für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, Dateien auf digitalen Datenträgern und Lehrgängen per Internet, Fax, E-Mail oder Post.
(3) Die AGB liegen zur Einsicht aus, sind jederzeit online als PDF-Datei abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck ausgehändigt.
(4) Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der Akademie für den Mittelstand über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde.
(6) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Akademie für den Mittelstand haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kooperationspartner.

§2 Leistungen von Dozenten
(1) Dozenten erbringen ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder eigens beauftragte Dritte. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit der Akademie.
(2) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
(3) Dozenten erbringen die Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Coachings und Beratungen.
(4) Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Dozenten und findet im Allgemeinen nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.

§3 Honorare und Kosten Dozenten
(1) Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Teilnehmer oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
(2) Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
(3) Nach vorheriger Absprache mit dem Teilnehmer werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a. vereinbart und, soweit dies vereinbart wurde, abgerechnet.
(4) Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.
(5) Reise- und Aufenthaltskosten sind von den Dozenten zu tragen, soweit nichts gegenläufiges bestimmt wurde.
(6) Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(7) Die vereinbarten Honorare werden nach der Durchführung der Beratungsleistung mit Rechnungsstellung innerhalb 10 Tage bezahlt.
(8) Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen, die dann auf der jeweiligen Rechnung gekennzeichnet werden müssen.
(9) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
(10) Abweichende Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich zu dokumentieren.

§4 Sicherung der Leistungen Dozenten
(1) Der Teilnehmer erkennt das Urheberrecht des Dozenten an den, von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Dozenten sichern zu, dass von ihnen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, keine Urheber- und/oder sonstige Rechte entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den Teilnehmern vom Dozenten nach
Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
(4) Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Teilnehmer Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Dozenten der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zugeteilt, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
(5) Alle Beteiligten verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die gemeinsame Zusammenarbeit bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
(6) Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Dozenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Dozenten nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Dozent berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
(7) Kann ein Termin vom Dozenten aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Dozent, einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Entstehende Zusatzkosten werden vom Dozenten getragen.

§5 Leistungen für Seminarteilnehmer
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Coachings und Beratungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
(2) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- oder Coachingleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
(3) Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet im Allgemeinen nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.

§6 Honorare und Kosten für Seminarteilnehmer
(1) Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch ist unentgeltlich.
(2) Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
(3) Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.
(4) Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. 
(5) Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(6) Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare und Teilnehmergebühren sind zu 20% bei der Seminar Anmeldung, 50% vor dem Beginn des Seminars 30% vor dem Abschluss oder Prüfung fällig.
(7) Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen, die dann auf der jeweiligen Rechnung gekennzeichnet sind.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
(9) Anderweitige Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich zu dokumentieren.

§7 Sicherung der Leistungen für Seminarteilnehmer
(1) Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
(4) Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
(6) Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen.
(7) Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Sollte eine Veranstaltung gänzlich abgesagt werden, so entstehen folgende Entschädigungskosten:
bis 6 Wochen vor dem Termin – keine Kosten
bis 4 Wochen vor dem Termin – 50 % der Seminargebühr
Bis 2 Wochen vor dem Termin – 75 % der Seminargebühr
bei kurzfristigerer Absage – 90 % der Seminargebühr

§8 Datenschutz
(1) Die Vorschriften der EU Datenschutzverordnung finden Anwendung. Für weitere Informationen Link https://www.akademiefuerdenmittelstand.com/datenschutz/

§9 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Akademie für den Mittelstand unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(2) Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen der Akademie für den Mittelstand und dem jeweiligen Vertragspartner oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Dresden.

Dokoment Nr. 1.1.1AGB03 / Version 03 Stand 15.07.2021 / als PDF herunterladen